vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Art 13 Rom II-VO (Neumayr)

Neumayr7. AuflJänner 2023

Artikel 13
Anwendbarkeit des Artikels 8

 

Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist für die Zwecke dieses Kapitels Artikel 8 anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!