vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Art 4 Rom I-VO (Musger)

Musger7. AuflJänner 2023

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

 

(1) Soweit die Parteien keine Rechtswahl gemäß Artikel 3 getroffen haben, bestimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende Recht unbeschadet der Artikel 5 bis 8 wie folgt:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte