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zu § 6b KSchG (Kathrein/Schoditsch)

Kathrein/Schoditsch7. AuflJänner 2023

Kosten telefonischer Kontaktaufnahme nach Vertragsabschluss

 

Hat der Unternehmer einen Telefonanschluss eingerichtet, um im Zusammenhang mit geschlossenen Verbraucherverträgen seinen Vertragspartnern eine telefonische Kontaktnahme mit ihm zu ermöglichen, so darf er einem Verbraucher, der diese Möglichkeit in Anspruch nimmt, dafür kein Entgelt anlasten. Das Recht von Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen,

Seite 2286

Entgelte für eigentliche Kommunikationsdienstleistungen zu verlangen, bleibt dadurch unberührt.

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