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zu § 131 EheG (Koch)

Koch7. AuflJänner 2023

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ab 1. Juli 2018

 

Für das Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes, BGBl. I Nr. 59/2017 (2. ErwSchG), gilt Folgendes:

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