vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 82 EheG (Koch)

Koch7. AuflJänner 2023

(1) Der Aufteilung unterliegen nicht Sachen (§ 81), die

ein Ehegatte in die Ehe eingebracht, von Todes wegen erworben oder ihm ein Dritter geschenkt hat,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte