vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 24 EheG (Koch)

Koch7. AuflJänner 2023

Doppelehe

 

Eine Ehe ist nichtig, wenn einer der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung mit einer dritten Person in gültiger Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte