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zu § 1317 ABGB (Danzl/Karner)

Danzl/Karner7. AuflJänner 2023

Inwiefern bei öffentlichen Versendungsanstalten für den Schaden eine Haftung übernommen werde, bestimmen die besonderen Vorschriften.

Literatur:

Csoklich, Einführung in das Transportrecht (1990) 209 ff;

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