Siebenundzwanzigstes Hauptstück
Von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Begriff und Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Siebenundzwanzigstes Hauptstück
Von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Begriff und Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts