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zu § 1078 ABGB (Apathy/Perner)

Apathy/Perner7. AuflJänner 2023

Das Vorkaufsrecht läßt sich auf andere Veräußerungsarten ohne eine besondere Verabredung nicht ausdehnen.

Literatur:

Karollus, Umgehung von Vorkaufsrechten durch Einbringung der belasteten Sache in eine Gesellschaft mit nachfolgender Anteilsveräußerung, JBl 2012, 559;

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