vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 1076 ABGB (Apathy/Perner)

Apathy/Perner7. AuflJänner 2023

Das Vorkaufsrecht hat im Falle einer gerichtlichen Feilbietung der mit diesem Rechte belasteten Sachen keine andere Wirkung, als daß der den öffentlichen Büchern einverleibte Berechtigte zur Feilbietung insbesondere vorgeladen werden muß.

Literatur:

Konecny, Liegenschaftsverkauf im Insolvenzverfahren und Veräußerungsbeschränkungen, ÖJZ 2022, 1045;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte