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zu § 1073 ABGB (Apathy/Perner)

Apathy/Perner7. AuflJänner 2023

Das Vorkaufsrecht ist in der Regel ein persönliches Recht. In Rücksicht auf unbewegliche Güter kann es durch Eintragung in die öffentlichen Bücher in ein dingliches verwandelt werden.

Literatur:

Apathy, Ausgewählte Fragen des Ersitzungsrechts, JBl 1999, 205;

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