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zu § 1066 ABGB (Apathy/Perner)

Apathy/Perner7. AuflJänner 2023

Allgemeine Vorschrift

 

In allen bei einem Kaufvertrage vorkommenden Fällen, welche in dem Gesetze nicht ausdrücklich entschieden werden, sind die in den Hauptstücken von Verträgen überhaupt, und von dem Tauschvertrage insbesondere aufgestellten Vorschriften anzuwenden.

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