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zu § 1064 ABGB (Apathy/Perner)

Apathy/Perner7. AuflJänner 2023

Gefahr und Nutzen des Kaufgegenstandes

 

In Rücksicht der Gefahr und Nutzungen einer zwar gekauften, aber noch nicht übergebenen Sache gelten die nämlichen Vorschriften, die bei dem Tauschvertrage gegeben worden sind (§§ 1048–1051).

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