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zu § 1028 ABGB (P. Bydlinski)

Bydlinski7. AuflJänner 2023

Die Rechte solcher Geschäftsführer sind vorzüglich aus der Urkunde ihrer Bestellung, dergleichen unter Handelsleuten die ordentlich kundgemachte Befugnis der Unterzeichnung (Firma) ist, zu beurteilen.

Vollmacht

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