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zu § 925 ABGB (P. Bydlinski)

Bydlinski7. AuflJänner 2023

Durch Verordnung wird bestimmt, inwiefern die Vermutung eintritt, daß ein Tier schon vor der Übergabe krank gewesen ist, wenn innerhalb bestimmter Fristen gewisse Krankheiten und Mängel hervorkommen.

[idF III. TN]

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