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zu § 836 ABGB (Sailer/Painsi)

Sailer/Painsi7. AuflJänner 2023

Ist ein Verwalter der gemeinschaftlichen Sachen zu bestellen; so entscheidet über dessen Auswahl die Mehrheit der Stimmen, und in deren Abgang der Richter.

Seite 902

Literatur:

Sailer, Wichtige Veränderungen beim Miteigentum, FS Peter Bydlinski (2022), 855

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