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zu § 786 ABGB (Musger)

Musger7. AuflJänner 2023

Auskunftsanspruch

 

Wer berechtigt ist, die Hinzurechnung bestimmter Schenkungen zu verlangen, hat in Bezug auf diese einen Auskunftsanspruch gegen die Verlassenschaft, die Erben und den Geschenknehmer.

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