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zu § 663 ABGB (Neumayr)

Neumayr7. AuflJänner 2023

4. Vermächtnis einer Forderung;

 

Das Vermächtnis einer Forderung, die der Verstorbene gegen den Vermächtnisnehmer hatte (Befreiungsvermächtnis), verpflichtet den Erben, die Forderung samt den rückständigen Zinsen zu erlassen.

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