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zu § 524 ABGB (Koch)

Koch7. AuflJänner 2023

Erlöschung der Dienstbarkeiten. Im allgemeinen

 

Die Servituten erlöschen im allgemeinen auf diejenigen Arten, wodurch nach dem dritten und vierten Hauptstücke des dritten Teiles Rechte und Verbindlichkeiten überhaupt aufgehoben werden.

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