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zu §§ 487–491 ABGB (Koch)

Koch7. AuflJänner 2023

Anwendung auf die Grunddienstbarkeiten; insbesondere auf das Recht, eine Last, einen Balken auf fremdem Gebäude zu haben, oder den Rauch durchzuführen

Fensterrecht

Recht der Dachtraufe

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