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zu § 365 ABGB (Riss)

Riss7. AuflJänner 2023

Wenn es das allgemeine Beste erheischt, muss ein Mitglied des Staates gegen eine angemessene Schadloshaltung selbst das vollständige Eigentum einer Sache abtreten.

Seite 434

Inhaltsübersicht

Literatur:

Aicher, Grundfragen der Staatshaftung bei rechtmäßigen hoheitlichen Eigentumsbeeinträchtigungen (1978);

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