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zu § 317 ABGB (Riss)

Riss7. AuflJänner 2023

Haupttitel des rechtmäßigen Besitzes

 

Der Titel liegt bei freistehenden Sachen in der angebornen Freiheit zu Handlungen, wodurch die Rechte anderer nicht verletzt werden; bei andern in dem Willen des vorigen Besitzers, oder in dem Ausspruche des Richters, oder endlich in dem Gesetze, wodurch jemandem das Recht zum Besitze erteilt wird.

Seite 379

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