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zu § 304 ABGB (Riss)

Riss7. AuflJänner 2023

Maßstab der gerichtlichen Schätzung

 

Der bestimmte Wert einer Sache heißt ihr Preis. Wenn eine Sache vom Gerichte zu schätzen ist, so muß die Schätzung nach einer bestimmten Summe Geldes geschehen.

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