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zu § 176 ABGB (Höllwerth)

Höllwerth7. AuflJänner 2023

Deliktsfähigkeit des Kindes

 

Soweit einem minderjährigen Kind nicht bereits früher ein Verschulden zugerechnet werden kann (§ 1310), wird es mit der Erreichung der Mündigkeit nach den schadensersatzrechtlichen Bestimmungen deliktsfähig.

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