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ABGB: Großkommentar zum ABGB - Klang-Kommentar
§§ 1045-1089 ABGB Kauf- und Tauschverträge, Fenyves/Kerschner/Vonkilch
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zu § 1059 ABGB (Schwartze)
Schwartze
3. Aufl
Oktober 2019
c) nicht gesetzwidrig sein.
Aufgehoben durch BGBl. I Nr. 1979/140.
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§ 1059 ABGB