In den letzten Jahren hat das Projekt der dritten Auflage des Großkommentars zum ABGB deutlich an Fahrt gewonnen: 2016 sind vier, 2017 und 2018 je zwei Bände erschienen. Die Herausgeber freuen sich sehr darüber, mitteilen zu können, dass diese Entwicklung auch 2019 anhält, und – zeitgerecht noch vor Weihnachten – drei weitere Bände erscheinen, und zwar zu den §§ 1002–1044 (Von der Bevollmächtigung und anderen Arten der Geschäftsführung), §§ 1045–1089 (Tausch- und Kaufvertrag) und §§ 1411–1430 (ein Teilabschnitt aus dem Hauptstück „Von Aufhebung der Rechte und Verbindlichkeiten“). Für die Kommentierung der §§ 1002–1044 zeichnet ein Team verantwortlich, das aus Baumgartner, Kerschner, Kietaibl, Ladler, W. Mayr und U. Torggler besteht. Die §§ 1045–1089 wurden von Herda, Laimer, Mader und Schwartze kommentiert, die §§ 1411–1430 von Beclin und Rudolf. Damit steigt die Anzahl der bereits vorliegenden Bände der dritten Auflage des Großkommentars auf nicht weniger als 24 an. Das Erreichen der Ziellinie der Vollendung dieses Großprojekts kommt somit immer näher.