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zu § 425 ABGB (Wagner)

Wagner3. AuflMärz 2018

Mittelbare Erwerbungsart.

 

Der bloße Titel gibt noch kein Eigentum. Das Eigentum und alle dingliche Rechte überhaupt können, außer den in dem Gesetze bestimmten Fällen, nur durch die rechtliche Übergabe und Übernahme erworben werden.

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