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Vorbemerkungen §§ 388 ff (Klingenberg)

Klingenberg3. AuflMärz 2018

Inhaltsübersicht

Lit:

Sternberg, Beiträge zur Fundlehre nach österreichischem Rechte (1904);

W. A., Nicht der Eigentümer, sondern der letzte Inhaber haftet für den Finderlohn?, JBl 1906, 64;

L. R., Beiträge zur Lehre vom Finden nach dem a. b. G. B, JBl 1908, 337; 349; 361; 376;

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