Aufgrund eines Versehens bei der Zuteilung der Autorenschaft war ein Neudruck des Bandes erforderlich. Dessen Erscheinen war aufgrund wechselseitiger kollegialer Rücksichtnahme in kurzem Wege möglich. Die §§ 905a, 906 und 907 ABGB erscheinen unter Alleinautorenschaft von Frau Dr. Aichberger-Beig, § 907a ABGB unter Alleinautorenschaft von Herrn Dr. Stabentheiner und die §§ 905 und 907b unter Mitautorenschaft von Aichberger-Beig/Stabentheiner.