Von Schenkungen auf den Todesfall. Beziehung.
§ 603. Inwiefern eine Schenkung auf den Todesfall als ein Vertrag, oder als ein letzter Wille zu betrachten sei, wird in dem Hauptstücke von den Schenkungen bestimmt.
Stammfassung JGS 1811/946.
Von Schenkungen auf den Todesfall. Beziehung.
§ 603. Inwiefern eine Schenkung auf den Todesfall als ein Vertrag, oder als ein letzter Wille zu betrachten sei, wird in dem Hauptstücke von den Schenkungen bestimmt.
Stammfassung JGS 1811/946.