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zu § 448 ABGB (Wolkerstorfer)

Wolkerstorfer3. AuflJuni 2016

Arten des Pfandes.

 

Als Pfand kann jede Sache dienen, die im Verkehre steht. Ist sie beweglich, so wird sie Handpfand, oder ein Pfand in enger Bedeutung genannt; ist sie unbeweglich, so heißt sie eine Hypothek oder ein Grundpfand.

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