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zu § 30c KSchG (Eccher)

Eccher3. AuflSeptember 2006

Höchstdauer von Alleinvermittlungsaufträgen

 

(1) Die Dauer von Alleinvermittlungsaufträgen (§ 14 Abs. 2 MaklerG) von Verbrauchern darf höchstens vereinbart werden mit

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