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zu § 13a KSchG (Nemeth)

Nemeth3. AuflSeptember 2006

Verbraucherverträge mit Auslandsbezug

 

(1) Haben die Parteien eines Verbrauchervertrags mit Auslandsbezug das Recht eines Staates gewählt, der nicht Vertragsstaat des EWR-Abkommens ist, so ist diese Rechtswahl für die Beurteilung

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