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zu § 6 Abs 3 KSchG Transparenzgebot (Schurr)

Schurr3. AuflSeptember 2006

(3) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung ist unwirksam, wenn sie unklar oder unverständlich abgefasst ist.

BGBl I 1997/6

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