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zu § 6 Abs 2 Z 5 KSchG Haftungsfreizeichnung (Mayrhofer/Nemeth)

Mayrhofer/Nemeth3. AuflSeptember 2006

(2) Sofern der Unternehmer nicht beweist, dass sie im einzelnen ausgehandelt worden sind, gilt das gleiche auch für Vertragsbestimmungen, nach denen ...

5. eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an einer Sache, die er zur Bearbeitung übernommen hat, ausgeschlossen oder beschränkt wird;

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