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zu § 6 Abs 2 Z 1 KSchG Rücktrittsvorbehalt (Schurr)

Schurr3. AuflSeptember 2006

(2) Sofern der Unternehmer nicht beweist, dass sie im Einzelnen ausgehandelt worden sind, gilt das gleiche auch für die Vertragsbestimmungen, nach denen

1. der Unternehmer ohne sachliche Rechtfertigung vom Vertrag zurücktreten kann;

BGBl I 1979/140

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