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zu § 178a ABGB (Barth)

Barth3. AuflOktober 2008

Berücksichtigung des Kindeswohls

 

Bei Beurteilung des Kindeswohls sind die Persönlichkeit des Kindes und seine Bedürfnisse, besonders seine Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten, sowie die Lebensverhältnisse der Eltern entsprechend zu berücksichtigen.

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