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zu § 146d ABGB (Barth)

Barth3. AuflOktober 2008

Weder ein minderjähriges Kind noch die Eltern können in eine medizinische Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit des minderjährigen Kindes zum Ziel hat, einwilligen.

BGBl I 2000/135.

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