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zu §§ 355, 356 ABGB (Leupold)

Leupold3. AuflAugust 2011

Objektive und subjektive Möglichkeit der Erwerbung des Eigentumes.

 

Alle Sachen sind insgemein Gegenstände des Eigentumsrechtes, und jedermann, den die Gesetze nicht ausdrücklich ausschließen, ist befugt, dasselbe durch sich selbst oder durch einen anderen in seinem Namen zu erwerben.

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