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zu § 337 ABGB (Kodek)

Kodek3. AuflAugust 2011

Beurteilung der Redlichkeit des Besitzes einer Gemeinde.

 

Der Besitz einer Gemeinde wird nach der Redlichkeit oder Unredlichkeit der im Namen der Mitglieder handelnden Machthaber beurteilt. Immer müssen jedoch die unredlichen sowohl den redlichen Mitgliedern, als dem Eigentümer den Schaden ersetzen.

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