vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 905b ABGB (Aichberger-Beig)

Aichberger-Beig3. AuflAugust 2011

Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet, so ist diese in mittlerer Art und Güte zu leisten.

BGBl I 2005/120 (HaRÄG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte