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zu § 715 ABGB (Umlauft/Huf)

Umlauft/Huf3. AuflNovember 2020

Kann nicht festgestellt werden, welche von mehreren letztwilligen Verfügungen früher oder später errichtet wurde, so gelten alle, soweit sie nebeneinander bestehen können. Die Bestimmungen des Sechzehnten Hauptstücks gelten entsprechend.

IdF BGBl I 2015/87 (ErbRÄG 2015).

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