Rechenmethode
(1) Eine Schenkung, die der Verlassenschaft nach den vorstehenden Bestimmungen hinzugerechnet wird, ist ihr rechnerisch hinzuzuschlagen. <i>Umlauft</i> in <i>Fenyves/Kerschner/Vonkilch</i> (Hrsg), ABGB: Großkommentar zum ABGB - Klang-Kommentar - 756-796, Erbrecht<sup>Aufl. 3</sup> (2021) zu § 787 ABGB, Seite 286 Seite 286
Von der dadurch vergrößerten Verlassenschaft sind die Pflichtteile zu ermitteln.