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zu § 781 ABGB (Umlauft)

Umlauft3. AuflSeptember 2021

3. Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen unter Lebenden **Grundlage für die Kommentierung der Bestimmungen über die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen unter Lebenden beim Pflichtteil (§§ 781–792) ist die Monografie des Kommentators (Die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht2 [2018]), wesentlich ergänzt um weiterführende Gedanken und um die Lit und Jud seit 1.1.2018–31.8.2021.

 

(1) Schenkungen, die der Pflichtteilsberechtigte oder auch ein Dritter vom Verstorbenen zu dessen Lebzeiten oder auf den Todesfall erhalten hat, sind der Verlassenschaft nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen

Seite 221

hinzuzurechnen und auf einen allfälligen Geldpflichtteil des Geschenknehmers anzurechnen.

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