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Vor §§ 780–792 ABGB (Umlauft)

Umlauft3. AuflSeptember 2021

2. Anrechnung von Zuwendungen auf den Todesfall

Inhaltsübersicht

I. Überblick über die Rechtslage bis 31.12.201611Zur historischen Entwicklung der Schenkungsanrechnung s Krausler, Die Schenkungsanrechnung (2019) 15 ff.

Schenkungsanrechnung beim Pflichtteil

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§ 787 Abs 1 aF bestimmt, dass sich ein Noterbe alles, was er vom Erblasser durch Legate oder andere Verfügungen wirklich aus der Verlassenschaft erhält, vom Pflichtteil abziehen lassen muss; dadurch soll eine doppelte Bedenkung (durch die Zuwendung einerseits und den Pflichtteilsanspruch andererseits) vermieden werden.22 Welser/Zöchling-Jud 14 II Rz 2347. Dies korrespondiert mit der Bestimmung des § 774 aF, wonach der Erblasser den Pflichtteil auf welche Art auch immer hinterlassen kann. Dies kann ein Vermächtnis oder ein Erbteil (auch ein gesetzlicher Erbteil) sein. Der Pflichtteil muss dem Noterben allerdings immer ganz frei bleiben.33 Welser/Zöchling-Jud 14 II Rz 2297 ff; Eccher, Erbrecht5 Rz 11/32.

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