vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 116 EheG (Jesser-Huss)

Jesser-Huss3. AuflSeptember 2021

Die Feststellung eines Ehebruchs in einem Urteil auf Scheidung der Ehe von Tisch und Bett hat die gleiche Wirkung wie nach § 9 die Feststellung eines Ehebruchs in einem Scheidungsurteil.

Stammfassung dRGBl 1938 I 807 (Kundmachung GBlÖ 1938/244).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte