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zu § 94 EheG (Jesser-Huss)

Jesser-Huss3. AuflSeptember 2021

Ausgleichszahlung

 

(1) Soweit eine Aufteilung nach den vorstehenden Bestimmungen nicht erzielt werden kann, hat das Gericht einem Ehegatten eine billige Ausgleichszahlung an den anderen aufzuerlegen.

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