vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 41 EheG (Schoditsch)

Schoditsch3. AuflSeptember 2021

Versäumung der Klagefrist durch den gesetzlichen Vertreter

 

Hat der gesetzliche Vertreter eines nicht entscheidungsfähigen Ehegatten die Aufhebungsklage nicht rechtzeitig erhoben, so kann der Ehegatte selbst innerhalb von sechs Monaten seit dem Wegfall der Entscheidungsfähigkeit die Aufhebungsklage erheben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte