vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 285h StPO (Birklbauer)

Birklbauer1. AuflNovember 2020

Die Bestimmungen der §§ 285c bis 285g sind auch auf Nichtigkeitsbeschwerden nach § 281a anzuwenden.

1
§ 285h erklärt die §§ 285c bis 285g auf NB nach § 281a für anwendbar. Eine Zurückweisung durch den Vorsitzenden des Schöffengerichts nach § 285a scheidet für NB nach § 281a aus. Über sie darf nur der OGH in nichtöffentlicher Sitzung oder auf einem Gerichtstag entscheiden.33 Bertel/Venier, StPO-Komm II2 § 285h; Weiß in Schmölzer/Mühlbacher § 285h Rz 1.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte