Freie Beweiswürdigung
Ob Tatsachen als erwiesen festzustellen sind, hat das Gericht auf Grund der Beweise nach freier Überzeugung zu entscheiden; im Seite 141Zweifel stets zu Gunsten des Angeklagten oder sonst in seinen Rechten Betroffenen.
Freie Beweiswürdigung
Ob Tatsachen als erwiesen festzustellen sind, hat das Gericht auf Grund der Beweise nach freier Überzeugung zu entscheiden; im Seite 141Zweifel stets zu Gunsten des Angeklagten oder sonst in seinen Rechten Betroffenen.